Störfall­verordnung

Überall dort, wo mit chemischen Stoffen gearbeitet wird, kommt dem Sicherheitsmanagement eine besondere Rolle zu. GfE betreibt an allen Standorten ein zertifiziertes Umwelt- (ISO 14001) und Qualitätsmanagementsystem für Sicherheit und Gesundheit (DIN ISO 45001) sowie am Standort Nürnberg ein internes Sicherheitsmanagement zur Störfallvorsorge.   

Sollte wider Erwarten und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Störfall eintreten, finden Sie alle für Sie relevanten Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen und wie Sie sich richtig verhalten in unserer Informationsschrift:

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen für die Nachbarn an unserem Standort in Nürnberg und die Öffentlichkeit
nach §§8a und 11 der Störfall-Verordnung (12. BlmSchV) (PDF)

Diese Informationsschrift ist Teil unserer Sicherheitsvorsorge.

Präventiv arbeiten

Der sicherste Weg, um Unfälle zu vermeiden ist: dafür zu sorgen, dass keine passieren. Daher legen wir bei GfE neben den grundsätzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ganz besonderen Wert auf präventive Maßnahmen. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, um zu garantieren, dass wir im Ernstfall eine umfassende Gefährdungsbeurteilung in allen Bereichen unserer Produktion vornehmen können. Darüber hinaus analysieren wir bereits im Vorfeld gemeinsam alle Möglichkeiten, die zu einem Unfall führen könnten.

Störfallverordnung

GfE ist ein Chemiebetrieb, in dem unter anderem auch Materialien gehandhabt werden, die als Gefahrstoffe eingestuft sind. Unsere Anlagen unterliegen daher der Störfallverordnung. Ziel der Störfallverordnung ist es, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle für die Öffentlichkeit zu minimieren sowie Umwelt und Nachbarschaft vor möglichen Gefahren zu schützen, die durch den Betrieb solcher Anlagen entstehen können. Die Störfallverordnung verlangt von Betreibern von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, dass sie die Nachbarschaft über geeignete Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Eintreten eines Störfalles informieren.

Was tun bei Störungen?

Unser umfangreiches Sicherheitsmanagement sorgt dafür, dass das Risiko eines Störfalls sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt auf ein Minimum reduziert wird. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen, die wir für unsere Mitarbeitenden und für die Nachbarschaft treffen, können Betriebsstörungen oder ein Störfall jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für diesen – sehr ungewöhnlichen – Fall sind Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellt, die das weitere Vorgehen innerhalb des Werksgeländes und in der Nachbarschaft präzise regeln. Im Notfall sind die zuständigen Feuerwehren und sonstigen Einsatzkräfte mit entsprechender Ausrüstung sofort verfügbar, um die Auswirkungen der Störung zu begrenzen.  

Vor-Ort-Begehungen

Die letzte Vor-Ort-Begehung der Behörden nach § 7 der Störfallverordnung erfolgte am 12.12.2023.
Die nächste Vor-Ort-Begehung ist für Dezember 2024 geplant.

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